Information für Patienten
Sofern eine Indikation zur ergotherapeutischen Behandlung gegeben ist, stellt Ihnen Ihr niedergelassener Arzt, ein sozialpädiatrisches Zentrum oder eine andere Institutsambulanz eine ärztliche Heilmittelverordnung zur Behandlung für Ergotherapie aus.
Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel und wird von den Kassen übernommen.